Illnau_Landihaus
Illnau_Landihaus_Usterstrasse 23

Das Landihaus in Illnau ist unter Denkmalschutz zu stellen

Das Landihaus in Illnau ist trotz dem anderslautenden Ausgang des Volksentscheids von Ende 2020 über die Dorfplatzerweiterung unter Schutz zu stellen. Das hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde der Stadt Illnau-Effretikon gegen den Entscheid des Baurekursgerichts abgewiesen. Es folgt damit der Vorinstanz, die den Rekurs des Zürcher Heimatschutzes (ZVH) gutgeheissen hatte. Das Verwaltungsgericht anerkennt, dass die Vorinstanz die Unterschutzstellung des Hauses zu Recht angeordnet hatte.

Das Landihaus in Illnau ist unter Denkmalschutz zu stellen