Bauernhaus in Schlieren ist schutzwürdig – Konkretisierung ist noch zu klären
Der Stadtrat von Schlieren muss hinsichtlich der Unterschutzstellung des Bauernhauses an der Badenerstrasse 20 nochmals über die Bücher. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes gutgeheissen und die Streitsache an den Stadtrat zurückgewiesen. In seinem Urteil bejaht es die Schutzwürdigkeit der Gebäude unmissverständlich, welche sowohl die Stadt als auch das Baurekursgericht zuvor verneint hatten. Ein Abriss und Neubau stünden zudem im Widerspruch zu den städtebaulichen Plänen.