Wofür wir stehen

Wir engagieren uns für den Schutz unseres baukulturellen Erbes

Der Schutz des baukulturellen Erbes und der respektvolle Umgang mit diesem stehen an erster Stelle des Leitbildes des Zürcher Heimatschutzes.

Gegenstand unseres Engagements
 

  • Wir engagieren uns für den Schutz unseres baukulturellen Erbes und einen respektvollen Umgang mit diesem.
  • Wir fördern das Bewusstsein für den überindividuellen Wert baulicher Zeitzeugen.
  • Wir vertreten die Interessen des baukulturellen Erbes ungebunden und vom Staat und/oder privaten Interessen unabhängig.
  • Wir streben eine sinnliche und erfassbare Erfahrung von baulichen Zeitzeugen an. Dazu organisieren wir u.a. Exkursionen und Tagungen und zeichnen gute Renovationsprojekte aus. Wir informieren und sensibilisieren durch Publikationen, Medienmitteilungen und Diskussionsveranstaltungen.
     

Qualität unserer Arbeit
 

  • Wir setzen unsere Ressourcen zielorientiert ein. Bei der Auswahl von Objekten achten wir auf die Relevanz als Kulturgut, seine Schutzwürdigkeit in der historischen Substanz, seiner Einzigartigkeit oder seiner Qualität als typischer Vertreter einer Zeitepoche. Wir tragen zudem den rechtlichen und sachlichen Erfolgsaussichten wie auch der politischen Bedeutung Rechnung.
  • Unser Engagement ist ein Beitrag zur Förderung von Lebensqualität.
  • Die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit in den ZVH-Gremien soll persönlich bereichernd sein, und die persönlichen wie auch fachlichen Fähigkeiten fördern.
     

Unser Umfeld
 

  • Wir respektieren die vielfältigen Sichtweisen und Meinungen zum Thema „Schutz des baukulturellen Erbes und pflegen eine offene, ehrliche und respektvolle Gesprächskultur nach aussen und nach innen.
  • Wir arbeiten mit staatlichen Behörden, anderen Organisationen und interessierten Privatpersonen zusammen, die dem Denkmalschutz und der Weiterentwicklung der gebauten Umwelt verpflichtet sind.
  • Zur Wahrung unserer Unabhängigkeit sind wir auf die ideelle und finanzielle Unterstützung unserer Mitglieder und Dritter angewiesen.

 

Leitbild ZVH vom 29. Oktober 2013