Abdeckung der Mohren-Inschriften, gebilligt vom Verwaltungsgericht
Stadtzürcher und Zürcher Heimatschutz bedauern die Gutheissung der Beschwerde der Stadt Zürich
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Entscheid des Baurekursgerichts gutgeheissen. Es billigt damit die geplante reversible Abdeckung der Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Häusern in der Zürcher Altstadt, die im kommunalen Inventar aufgeführt sind. Der Stadtzürcher und der Zürcher Heimatschutz bedauern diesen Entscheid. Sie werden das Urteil analysieren und sodann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Besonders bemerkenswert und interessant ist, dass dem Entscheid des Verwaltungsgerichts eine ungewöhnlich ausführliche abweichende Minderheitsmeinung des Gerichts angefügt ist. Diese entspricht den Argumenten, die der Stadtzürcher und Zürcher Heimatschutz geltend gemacht hatten.