Medienmitteilung
Zürich: Haus zum Mohrentanz, Copyright: Schweizer Heimatschutz SHS, Jakob Streich, September 2022

Zürich: Hausinschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» bleiben bestehen

Die Schriftzüge «Zum Mohrentanz» am Haus an der Niederdorfstrasse 29 und «Zum Mohrenkopf» am Haus Neumarkt 13 in Zürich werden nicht abgedeckt. Das Zürcher Baurekursgericht hat den Rekurs des Zürcher Heimatschutzes (ZHV) und des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH gegen die Abdeckung der Schriftzüge gutgeheissen. Ein erklärender Text zur Geschichte der Namenszüge verbunden mit einer Distanzierung zum rassistischen Inhalt wird laut Gericht als weniger schwerwiegender Eingriff in die historischen Hausfassaden dem Anliegen der Stadt der Bekämpfung von Rassismus ebenso gerecht.

Der Zürcher Stadtrat hatte entschieden, dass die Inschriften «Zum Mohrentanz» am Haus an der Niederdorfstrasse 29 und «Zum Mohrenkopf» am Haus Neumarkt 13 abzudecken seien. Dagegen wandte sich der Zürcher Heimatschutz (ZHV) unter der Leitung des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH mit seinem Rekurs, wobei sie die Problematik des Rassismus in unserer Gesellschaft sehr ernst nehmen und keineswegs in Frage stellen. Das Baurekursgericht gibt ihnen mit Entscheid vom 17. März 2023 recht und erachtet die Schriftzüge im Gegensatz zum Stadtrat als bedeutend für das äussere Erscheinungsbild der Fassaden der beiden Häuser. 

Kontakt

Evelyne Noth, Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes und Vorstandsmitglied des Zürcher Heimatschutzes 
043 233 00 22, 079 290 62 32

 kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch

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Die Hausinschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» bleiben bestehen
Medienmitteilung vom 22. März 2023