Der Zürcher Heimatschutz ZVH hat gegen die Inventarentlassung und den Abbruch einer Genossenschaftssiedlung mit 11 Mehrfamilienhäusern in Kloten Rekurs erhoben. Die Siedlung war 1947/48 in einem Zug für das Personal des nahe gelegenen, damals neu entstandenen Flugplatzes Kloten erstellt worden. Sie ist ein wichtiger Zeuge der Geschichte des Flughafens und von sehr hoher städtebaulicher Qualität. Dies wegen der ansprechenden Gestaltung der typengleichen – und im Einzelnen doch wieder verschiedenen – Häuser und der geschickten Einbettung in die Topografie mit einem besonders attraktiv gestalteten gemeinschaftlich genutzten Aussenraum. Diese Eigenschaften sind bis heute weitgehend erhalten geblieben und galten damals als ideale Wohnform für Familien, mit der Kombination von Privatsphäre bei gleichzeitiger Einbindung in eine Gemeinschaft.
Die Siedlung ist ganz dem Landistil verpflichtet, welcher die Rückbesinnung auf «heimische» Bauformen und damit verbunden die kulturelle Eigenständigkeit der Schweiz betonte. Diese damals neue Richtung im Siedlungsbau fand über die Landesgrenzen hinweg Beachtung.
Alles, was die Besonderheit dieser Siedlung ausmacht und dazu geführt hat, dass sie 1982 in das kommunale Inventar schützenswerter Bauten aufgenommen wurde, hat sich bis heute im Wesentlichen erhalten. Das Gutachten der Hauskunft GmbH, welchem diese Beschreibungen entnommen sind, empfahl paradoxerweise dennoch die Entlassung aus dem Inventar. Wegen der (massvollen) Aussendämmung und des Ersatzes von Fenstern und Haustüren sei die Siedlung nicht mehr wirklich im Zustand von 1948. Man kann die kritisierten Veränderungen allerdings auch als lobenswerten Umgang mit Altbauten sehen, indem diese massvoll unterhalten und nicht dem Zerfall preisgegeben wurden. Der Zürcher Heimatschutz kann sich dem Urteil des Stadtrates von Kloten nicht anschliessen und erhob Rekurs vor Baurekursgericht mit dem Ziel, dass die elf Häuser unter Schutz gestellt werden. Wichtig ist, dass in einer Zeit, in der die Zeugen der Nachkriegsarchitektur massenhaft abgebrochen werden, wenigstens einige wichtige für die Nachwelt erhalten bleiben.
Dem Zürcher Heimatschutz ist bewusst, dass ihn sein Einsatz für den Erhalt der Siedlung dem Vorwurf aussetzen wird, den Neubau dringend benötigter Wohnungen zu verhindern. Letztlich fehlt es aber weniger an teuren als vielmehr und vor allem an bezahlbaren Wohnungen. Dieses soziale Problem zu lösen ist nicht Aufgabe des Heimatschutzes. Doch gilt es zu bedenken, dass mit dem Ersatz der ausgesprochen günstigen Wohnungen in der Klotener Siedlung Buchhalden durch wesentlich teurere neue Wohnungen die Wohnungsnot für weniger zahlungskräftige Personen verschärft und nicht gemildert wird. Ausserdem stellt der Abbruch so vieler noch lange bewohnbarer Wohnungen eine grosse Umweltsünde dar. Sanierung statt Abbruch erlaubt Baudenkmäler zu erhalten, schont die Umwelt und lindert ein akutes soziales Problem.
Prof. Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes ZVH
martin.killias(at)unisg.ch, 079 621 36 56
Schutz für eine städtebauliche Zeugin der Anfänge des Zürcher Flughafens
Medienmitteilung vom 18. Juli 2025