Vor wenigen Tagen hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Stadt Winterthur abgewiesen. Ungefähr gleichzeitig ergingen Urteile im Kanton Zürich zum gleichen Thema, nämlich zur Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen in national geschützten Ortsbildern. Ein besonders wichtiger Entscheid (Gemeinde Ossingen) ist nunmehr rechtskräftig. Vieles deutet auf eine Trendwende bei PV-Anlagen in hochgradig geschützten Ortsbildern hin, nämlich: dass der Denkmalschutz in ISOS-A-Bereichen als Bundesaufgabe zu geltend hat und eine drohende erhebliche Beeinträchtigung durch solche Anlagen ein Gutachten des Bundes erfordert.