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Ossingen, Küblerscheune, Foto: ZVH, H.U. Vollenweider
Ossingen, Küblerscheune, Foto: ZVH, H.U. Vollenweider

Hoffnung auf Trendwende bei Solaranlagen in national geschützten Ortsbildern

Vor wenigen Tagen hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Stadt Winterthur abgewiesen. Ungefähr gleichzeitig ergingen Urteile im Kanton Zürich zum gleichen Thema, nämlich zur Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen in national geschützten Ortsbildern. Ein besonders wichtiger Entscheid (Gemeinde Ossingen) ist nunmehr rechtskräftig. Vieles deutet auf eine Trendwende bei PV-Anlagen in hochgradig geschützten Ortsbildern hin, nämlich: dass der Denkmalschutz in ISOS-A-Bereichen als Bundesaufgabe zu geltend hat und eine drohende erhebliche Beeinträchtigung durch solche Anlagen ein Gutachten des Bundes erfordert.

Medienmitteilung