Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) und die Eigentümerin der Traube in Rutschwil (Dägerlen) haben sich auf eine Schadensbegrenzung geeinigt. Nachdem die Gemeinde die Baubewilligung trotz anderslautenden Gerichtsentscheiden ohne vorgängige Schutzverfügung erteilt hatte und in der Folge potenziell schutzwürdige Gebäudeteile abgerissen worden waren, konnte jetzt eine Einigung gefunden werden, die noch umsetzbare Massnahmen zur Wiederherstellung von Bauteilen im Innern und eine rücksichtsvolle Neugestaltung des Dachstockes vorsieht.
Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) und die Eigentümerin der Traube in Rutschwil (Dägerlen) haben sich auf eine Schadensbegrenzung geeinigt. Nachdem die Gemeinde die Baubewilligung trotz anderslautenden Gerichtsentscheiden ohne vorgängige Schutzverfügung erteilt hatte und in der Folge potenziell schutzwürdige Gebäudeteile abgerissen worden waren, konnte jetzt eine Einigung gefunden werden, die noch umsetzbare Massnahmen zur Wiederherstellung von Bauteilen im Innern und eine rücksichtsvolle Neugestaltung des Dachstockes vorsieht.