Zu Unrecht hat die Stadt Zürich darauf verzichtet, die Schutzwürdigkeit der Maag-Hallen vor Erteilung einer Baubewilligung zu prüfen, welche seit 2002 als Theaterraum und multifunktionelle Veranstaltungsstätte dient, so unter anderem als Ausweichspielort für die Tonhalle (heute Lichthalle) von 2017 – 2021. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Swiss Prime Site Immobilien AG gegen den Entscheid des Baurekursgerichts abgewiesen. Dieses hatte im Mai 2024 dem Zürcher Heimatschutz ZVH unter Führung des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH und der Hamasil Stiftung sowie weiteren Rekurrenten recht gegeben, die eine Schutzabklärung gefordert hatten.