Zollikon gewinnt vor Baurekursgericht und verliert ein altes Haus im Dorfkern. Der Zürcher Heimatschutz ZVH verzichtet darauf, den Rekurs gegen die Entlassung des Hauses aus dem 18. Jahrhundert aus dem Inventar schutzwürdiger Gebäude weiter zu verfolgen und zieht stattdessen seinen Rekurs zurück. Die Gefahr besteht nun, dass dem Abbruch und Neubau am Eingang des alten Dorfkerns weitere folgen werden.
Im Laufe der Arbeiten stellte man in der Gemeinde fest, dass das Haus im Inventar figuriert. Es folgten denkmalpflegerische Abklärungen, ein Gutachten wurde eingeholt. Der Befund lautete: Das Haus als solches ist nicht schutzwürdig, da zu verschachtelt und zu wenig original erhalten, aber es ist ortsbaulich von Bedeutung. So begann eine längere Phase, während welcher der Heimatschutz intensiv bearbeitet wurde. Er möge doch einem „Schutzvertrag“ zustimmen, mit welchem das Haus wegen seiner Bedeutung im Ortsbild unter Schutz gestellt, gleichzeitig aber zum Abbruch freigegeben würde. „Geschützt zum Abbruch“? Das war ein Kondensat an Absurdität – und illegal, wie die Gerichte vielfach festgestellt haben. Nachdem klar geworden war, dass der Zürcher Heimatschutz (ZVH) dazu nicht Hand bieten wird, rang sich der Gemeinderat zur Inventarentlassung durch, welche der Heimatschutz vor Gericht angefochten hat.
Anfang Juni sah sich das Baurekursgericht das Haus und den Ort an. Die Gemeinde hatte sich gut vorbereitet, begleitet von einem erfahrenen Anwalt, einem Ingenieur, welcher drastisch die nahe Einsturzgefahr beschwor, und unterstützt von einem ergänzten Gutachten der denkmalpflegerischen Beraterin der Gemeinde. Nachdem diese schon vor drei Jahren bescheinigt hatte, dass das Haus „zu oft“ erneuert wurde, um als Baudenkmal durchzugehen, beurteilte sie in dem Ergänzungsbericht plötzlich die ortsbauliche Situation als auch nicht mehr so bedeutend. Damit war das Schicksal des Hauses besiegelt. Das Urteil war schnell gesprochen, was der Ingenieur der Gemeinde zu sagen hatte, war nicht mehr von Belang. Der Heimatschutz, der sich redlich bemüht hatte, die Vorzüge und den an sich guten Erhaltungszustand des Hauses aufzuzeigen, hat nun beschlossen, die Sache nicht an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Zollikon verliert somit eines der alten Häuser um den Dorfkern, weitere Abbrüche werden wohl bald folgen. Am Ende bleibt nur noch die Kirche mit drei oder vier alten Häusern, die anderen entlang der Alten Landstrasse werden schwerlich zu halten sein, wenn das Ortsbild an dieser Stelle nicht mehr als wichtig gilt. Dafür erhält Zollikon einen wuchtigen Neubau und eine versiegelte Wiese.
Martin Killias, Präsident ZVH, 079 621 36 56, martin.killias(at)heimatschutz.ch
Sevim Yildiz Hoffmann, Mitarbeiterin ZVH-Bauausschuss, 076 795 19 79, sevim.yildiz(at)bauausschuss.ch