Dürnten entlässt eigenes Haus aus dem Inventar - trotz anderslautendem Gerichtsentscheid

Seltsames Vorgehen der Gemeinde Dürnten bei der Inventarentlassung eines der Gemeinde gehörenden Hauses. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte bereits 2011 die Unterschutzstellung des Hauses angeordnet. Dieser Anordnung kam Dürnten bis heute nicht nach. Im Gegenteil, der Gemeinderat entschied Ende August unter Missachtung des Gerichtsentscheids die Entlassung des Hauses aus dem Inventar schützenswerter Bauten.

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