Medienmitteilung
Wohnkolonie Hard
Wohnkolonie Hard mit Kopfbau zum Hardplatz, Zürich-Aussersihl. Quelle: Baugeschichtliches Archiv Zürich, FotografIn unbekannt.

Der Kopfbau der Wohnsiedlung Hard in Zürich-Aussersihl ist unter Schutz zu stellen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit dem kürzlich zugestellten Urteil vom 14. Juli 2022 (VB.2021.00366) die Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes ZVH unter der Leitung des Stadtzürcher Heimatschutzes SZH gegen die Stadt Zürich hinsichtlich der Entlassung der Wohnsiedlung Hard aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte teilweise gutgeheissen. Es hob den vorinstanzlichen Entscheid des Baurekursgerichts auf und gab dem ZVH und SZH in dem Sinne Recht, dass zumindest der auf den Hardplatz ausgerichtete Kopfbau der Siedlung Hard unter Schutz zu stellen sei.

Kontakt

Evelyne Noth, Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes
043 233 00 22, kontakt(at)heimatschutzstadtzh.ch

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Der Kopfbau der Wohnsiedlung Hard in Zürich-Aussersihl ist unter Schutz zu stellen
Medienmitteilung vom 1. September 2022