Mit einem soeben mitgeteilten Urteil vom 7. Juni 2021 hat das Bundesgericht in einem vierjährigen Rechtsstreit um die ehemalige Wirtschaft „Zur Traube“ in Rutschwil (Gemeinde Dägerlen) bei Winterthur eine wichtige Grundsatzfrage zugunsten des Heimatschutzes entschieden. Es stellte fest, dass das prominent im Strassenraum stehende Gebäude aufgrund zu strenger Kriterien und deshalb willkürlich nicht ins kommunale Schutzinventar aufgenommen worden ist. Potentiell schutzwürdige Gebäude gehörten grundsätzlich in das Inventar der Denkmalobjekte einer Gemeinde, damit eine Schutzabklärung überhaupt erfolgen könne.
Mit diesem Urteil wurde erstmals anerkannt, dass Behörden bei der Erstellung von Inventaren nicht willkürlich vorgehen dürfen. Potentiell schutzwürdige Objekte sind damit zu inventarisieren, damit sie rechtzeitig vor einem Abbruch näher untersucht werden können. Der Entscheid des Bundesgerichts stärkt den Erhalt von Bauzeugen und Ortsbildern und damit die Baukultur in der Schweiz. Er schiebt Bemühungen einen Riegel, mittels extrem restriktiver Inventare das Verbandsbeschwerderecht und indirekt den Denkmalschutz zu unterlaufen.