Das Bauernhaus in Unterengstringen ist unter Schutz zu stellen
Der Wohnteil des Bauernhauses an der unteren Bergstrasse 7 in Unterengstringen ist unter kulturhistorischen Schutz zu stellen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Damit hat der Gemeinderat auch die Planung des Dorfplatzes von Unterengstringen entsprechend anzupassen.