Der Stadtrat von Schlieren muss hinsichtlich der Unterschutzstellung des Bauernhauses an der Badenerstrasse 20 nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich bestätigt, indem es die Beschwerde gegen dessen Entscheid abwies. Das Verwaltungsgericht hatte die Schutzwürdigkeit der Gebäude unmissverständlich bejaht.
Medienmitteilung