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JAHRESBERICHT 2010 / 11 |
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Viele Fälle, viele Erfolge |
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Im
Berichtsjahr 2010/2011 hatte
sich die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz mit sehr vielen und
sehr verschiedenartigen Angelegenheiten zu befassen. Die Kontrolle der
amtlichen Ausschreibungen, eine grosse Zahl von telefonischen Anfragen
und uns schon seit Jahren belastende Geschäfte führten in rund 50 Fällen
zu aufwändigen Abklärungen und Interventionen.
Die Erledigung dieser Fälle nahm
oft mehrere Tage, bisweilen über eine Woche in Anspruch. Verschiedene
Rekurse und Beschwerden endeten für den Heimatschutz mit positiven,
wichtigen gerichtlichen Entscheiden. Es ist erfreulich zu beobachten,
dass etliche Gemeindebehörden, die den Schutz ihrer Kulturgüter bislang
zu nachlässig wahrgenommen haben, ihren Pflichten nun besser nachkommen
und Versäumtes nachholen. |
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Als ein Gesuch gestellt wurde, anstelle dieses wichtigen, inventarisierten Bauernhauses in Oberglatt einen, das Äussere schlecht imitierenden Neubau aufzurichten, stellten die Behörden lediglich die obere Giebelmauer unter Schutz. Gegen dieses Vorgehen rekurrierte der Zürcher Heimatschutz. |
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Hätte sich der Heimatschutz im oben dargestellten Fall nicht gewehrt, wäre auch der interessante, rauchgeschwärzte Dachstuhl ohne jede nähere Untersuchung abgebrochen worden. Nach der Sistierung des Rekurses finden jetzt Verhandlungen über eine rechte Unterschutzstellung statt. |
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In diesem Jahr gelang
es häufiger als früher mit den Bewilligungsbehörden und Eigentümern von
Liegenschaften heimatschützerische Bedenken diskutieren zu können, bevor
definitive Beschlüsse zu Zonen- und Gestaltungsplänen oder zu
Bauprojekten gefasst wurden. Wenn doch vorsorglicherweise ein Rekurs
eingereicht werden musste, boten wird der Gegenseite häufig an, das
Verfahren gleich wieder eine Zeit lang für den Versuch zu sistieren, auf
dem Verhandlungsweg eine Lösung zu finden. Allerdings hat sich gezeigt,
dass beim dann meist schon weit fortgeschrittenen Projektstadium nur
äusserst selten Bereitschaft besteht zu Gunsten von Schutzinteressen
freiwillig von den gefassten Plänen abzurücken. |
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Gerichtliche
Mahnungen zeigen Wirkung |
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Das Verwaltungsgericht hat nun auch den Fall von Massenentlassungen aus
dem für die Behörden verbindlichen Inventar der Kunst und
Kulturgüter der Gemeinde Hittnau entschieden und dabei festgehalten,
dass
„blosse
Zweifel an der Schutzwürdigkeit die Entlassung nicht zu rechtfertigen“
vermögen, sondern „die Behörde
muss gestützt auf eine hinreichende Abklärung des massgeblichen
Sachverhalts begründen können, dass den Objekten bereits die
Schutzfähigkeit fehlt.“ Dem
verwaltungsgerichtlichen Entscheid kommt aber auch wegen weiterer
Punkte grosse Bedeutung zu, nämlich der Mahnung an den „Gemeinderat endlich seiner Pflicht zur formellen Festsetzung des
Inventars nachzukommen“ und
der Aufforderung an die Baudirektion aufsichtsrechtliche Massnahmen in
Zusammenhang mit den Inventarentlassungen und der Zerstörung von
Schutzobjekten zu prüfen. |
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Der Heimatschutz wurde gebeten, gegen den Abbruch eines Fachwerkhaus in Eschlikon, Gemeinde Dinhard (in der Mitte im Hintergrund), zu intervenieren. Erkundigungen ergaben, dass die Gemeinde ihre kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte nie inventarisiert hat. Aus diesem Grund war der Heimatschutz ermächtigt eine Abklärung der Schutzwürdigkeit des für das Ortsbild ausserordentlich wichtigen Gebäudes zu verlangen. | ||||
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Verschiedene Gemeinde sind neuerdings daran gegangen fehlende Inventare
zu erstellen und die Baudirektion lässt dem Vernehmen nach die Qualität
der bestehenden Inventare überprüfen. Dies zeigt, dass die gerichtlichen
Mahnungen Wirkung zeigen. |
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| Erholung am Seeufer | ||||
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Bei grossen Strecken des
Zürichseeufers handelt es sich um Land, das vor langer Zeit durch
Aufschüttungen dem See abgewonnen worden ist. Für diese Aufschüttungen
musste der Kanton Konzessionen erteilen. Der Heimatschutz ist zusammen
mit verschiedenen anderen, namhaften Organisationen der festen
Überzeugung, dass dieses Konzessionsland nie volles Eigentum von
Privaten geworden ist. Vielmehr müssen diese Konzessionen nachträglich
befristetet werden. Weil die zulässige Konzessionsdauer längst
abgelaufen ist, fällt das Konzessionsland an den Kanton zurück. Der
Heimatschutz fordert deshalb, dass in den betreffenden Uferstreifen
keine Bewilligungen für private Neu- und Umbauten oder
Nutzungsänderungen für bestehende Gebäude und Anlagen erteilt werden.
Das Konzessionsland soll so weit wie möglich als Erholungsgebiet für die
Bevölkerung geöffnet werden. Im Fall von Erlenbach, den die Gerichte schon seit längerer Zeit beschäftigt, geht es um den auf Stützen stehenden Saalanbau des ehemaligen Restaurants Schönau, der nicht nur Konzessionsland beansprucht, sondern sich als Seebaute sogar noch über die Ufermauer hinaus erstreckt. Die heutige Besitzerin will hier kein Restaurant mehr betreiben, sondern das Haus mitsamt diesem Saalanbau zum Wohnen umnutzen. Das Vorhaben wäre nicht nur ein sehr bedauerlicher Verlust für die Gemeinde Erlenbach, sondern auch ein schwerwiegender Präzedenzfall für den Umgang mit Konzessionsland. Auf eine Beschwerde des Zürcher Heimatschutzes hin hat das Verwaltungsgericht vor mehr als einem Jahr die Baudirektion angewiesen, das von ihr fehlerhaft durchgeführte Konzessionsverfahren nochmals neu aufzurollen und dabei die privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. |
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Vorbau der Schönau in Erlenbach und ehemaliges Gartenrestaurant darunter. |
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In sonderbarer Verkennung der durch diesen gerichtlichen Entscheid herbeigeführten Rechtslage glaubten die Eigentümerin und mit ihr die Bau- und Planungskommission der Gemeinde Erlenbach, es könne trotzdem bereits mit dem geplanten Umbau begonnen werden. Noch mehr erstaunt es, dass auch ein Entscheid der Baurekurskommission, der die erteilte Baufreigabe wieder aufhob, von der Eigentümerin beim Verwaltungsgericht angefochten wurde und dass die Bau- und Planungskommission diese Beschwerde der Eigentümerin sogar noch ausdrücklich unterstützte.
Das Veraltungsgericht hat nun die Beschwerde abgewiesen und bestätigt,
dass die Eigentümerin nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des
Baubewilligungs- und des Konzessionsverfahrens mit dem Bau beginnen
darf. Nach Auffassung der Baurekurskommission und des
Verwaltungsgerichts überwiegen das öffentliche Interesse an der
Durchsetzung des rechtmässigen Zustands und das Interesse des
Heimatschutzes am unveränderten Streitgegenstand die rein
wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerin.
Der Heimatschutz und mit ihm der sich sehr für die Schönau einsetzende
Verschönerungsverein Erlenbach sind erfreut über diesen klaren
Entscheid. Sie halten es allerdings für sehr bedauerlich, dass die
Gemeindebehörden an einer Beurteilung der konzessionsrechtlichen Fragen,
bei der die Interessen der Öffentlichkeit das nötige Gewicht erhalten,
offenbar gar nicht interessiert sind.
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Bei einem Streifen Land entlang dem Ufer der Halbinsel Giessen in Wädenswil handelt es sich um Konzessionsland. Dies ist ein Grund, weshalb sich der Zürcher Heimatschutz gegen lange Wohnbauten direkt am See wehrt. | ||||
| Industriedenkmäler sind auch ein Stück der Heimat | ||||
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Die Rekurse gegen Baubewilligung auf der Halbinsel Giessen in Wädenswil
betreffen nicht allein das Bauen auf Konzessionsland sondern auch die
Frage, was von den bestehenden Gebäuden als Zeugen erhalten werden
müssen und welche Anforderungen an Neubauten zu stellen sind, damit das
schützenswertes Ortsbild von regionaler Bedeutung den besonderen
Charakter einer ehemaligen Industrieanlage nicht verliert. Ähnliche Fragen stellen sich beim vieljährigen Projekt bei der Umwandlung des riesigen, ehemaligen Fabrikareals Sulzer im Zentrum von Winterthur zu einem Stadtquartier mit neuen Funktionen. Wir vom Kantonalen Heimatschutz und unsere Winterthurer Sektion, die Heimatschutzgesellschaft Winterthur, sind zusammen mit der städtischen und der kantonalen Denkmalpflege Vertragspartner in einem Schutzkonzept, das 2003 entwickelt worden ist. Unsere Aufgabe ist es, sicher zu stellen, dass die vereinbarten Schutzbestimmungen beachtet und dort wo die Interpretation einen Spielraum offen lässt, die denkmalpflegerische Sicht mit Nachdruck vertreten wird. Dies setzt eine eingehende Beschäftigung mit den Objekten und mit vielen grundlegenden, denkmalpflegerischen Problemen und gar nicht zuerst - wie viele Leute meinen - mit gestalterischen Fragen - voraus. | ||||
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| Historische Luftaufnahme des Fabrikareals Sulzer in Winterthur. Wird es bei der Umwandlung in ein neues Stadtquartier gelingen, auch etwas von der einstigen, rauhen Wirklichkeit eines Fabrikbetriebs spürbar zu lassen? Oder ist dies gar nicht das Ziel der denkmalpflegerischen Massnahmen? Genügt es, mit der Erhaltung von einigen imposanten Hallenfassaden und Verwaltungsgebäuden an die weltweite, grosse Bedeutung der Werke zu erinnern, die hier unter anderem die berühmten Dieselmotoren produzierten? | ||||
| Exkursionen | ||||
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Exkursionsteilnehmer in der Kirche St. Peter und Paul auf der Ufenau | ||||
| Über das reichhaltige Exkursionsprogramm dieses Jahres wird nach Abschluss berichtet. | ||||
| Dank | ||||
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Ich danke allen Vorstandsmitgliedern und unserer Sekretärin Frau Erika
Gut sehr für die wichtige Arbeit, die sie für den Heimatschutz geleistet
haben. Sehr zu danken habe ich auch den vielen aufmerksamen Mitgliedern
und weiteren Interessierten, die Bedrohungen von Schutzobjekten gemeldet
haben und auf verschiedenste Weise die Heimatschutzarbeit unterstützt
haben. Drei Vereine, die sowohl materiell als auch finanziell unsere
Sache grossartig unterstützen und sich selbst ähnlichen oder identischen
Zielen widmen, möchte ich besonders nennen: Pro Ütliberg, Rives
Publiques und den Verschönerungsverein Erlenbach. Ulrich Ruoff, Präsident | ||||
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